23.05.09, 10:55:47 Uhr, Schlagwörter:

Fahrradstraße – was ist das eigentlich?

  • Straßen, die durch Z 244 als Fahrradstraße gekennzeichnet sind, dürfen nur von Radfahrern befahren werden.
  • Auf Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften.
  • Andere Fahrzeugführer als Radfahrer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch ein Zusatzschild zugelassen ist. Sie haben sich dann dem Radverkehr unterzuordnen.
  • Alle Fahrzeuge dürfen dort nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren (ca. 25 km/h).
  • Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, was im allgemeinen Straßennetz nur erlaubt ist, wenn sie den sonstigen Verkehr nicht behindern.

Quelle: http://www.adfc.de/484_1

Nun mag man sagen – sinnvolle Einrichtung, hier und da. Aber der hier ist doch toll:

Fahrradstraße

Fahrradstraße - KFZ frei

Hmm. Na gut, laut Straßenverkehrsordnung macht das Sinn – unsinnig mutet es trotzdem an, auch in Betracht der Position:


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