Erhebliche Unschärfen, Abweichungen und Zahlenwirrwarr nebst zensierten Stellen im HartzIV-Gesetz

Das neue HartzIV-Gesetz, bzw. dessen Referentenentwurf, besteht im wesentlichen aus 2 Teilen: Dem Gesetz selbst, dass nur wenige Seiten umfasst und der ausführlichen Begründung. Zieht man die Begründung heran, kann man auf 3 unterschiedliche Regelsätze kommen – Zahlabweichungen machen es möglich. Zum Beispiel taucht seltsamer Weise 2 Mal die Zahl „31,96 €“ auf – für „Nachrichtenübermittlung“ und für „Freizeit, Unterhaltung, Kultur“. Noch ein merkwürdiger Zufall. In der Tat kommt es noch schlimmer: Je nachdem, welchen Teil der Begründung und Berechnung man zu Rate zieht, kann man 3 unterschiedliche Regelsätze errechnen: 353,81 €, 364 €oder 369,81 €.

Der Begründungsteil setzt sich aus Tabellen zusammen, die Einzelposten aufführen, die wiederum die 12 Abteilungen ergeben. In der Abteilung „Nachrichtenübermittlung“ ergibt die Zusammenrechnung aller Einzelposten 39,96 €, ausgewiesen sind jedoch nur 31,96 €. Rechnet man die Endsummen der Tabellen zusammen, ergibt sich ein Regelsatz von 369,81 €. Zu jeder Tabelle gibt es eine schriftliche Erklärung, nach der die jeweiligen „regelbedarfsrelevanten Ausgaben“ nochmals aufgeführt werden. Ergebnis dieser Rechnung: 353,81 €.

Verwirrung und Unklarheiten – und der Eindruck, dass die Regierung diese Zahlen lediglich aus einem Bericht von 2008 und reiner politischer Willkür zusammengewürfelt hat, verstärkt sich immens.

Weitere Ungereimtheiten machen Posten in den Tabellen, die für die Öffentlichkeit nicht einsehbar, d.h. zensiert sind. Grund: Weniger als 25 Haushalte wurden befragt, in den öffentlichen Ausführungen sind diese Posten lediglich mit einem Querstrich versehen – in die Berechnung fließen die unbekannten Angaben jedoch trotzdem ein. Transparent ist anders.

Schlussendlich ist es ein Unding, die Durchschnittlichen Ausgaben der unteren 15% (statt wie bisher 20%) zu Grunde zu legen – INKLUSIVE HartzIV-Aufstockern. Würde sich also unter normalen Umständen herausstellen, dass der bisherige Regelsatz zu gering war, so gleicht man dies einfach aus, indem man voraussetzt, dass das Einkommen derjenigen, die den bisherigen Regelsatz erhalten [müssen da ihr Verdienst zu gering ist], mit zu den unteren Einkommen in Deutschland zählt – der Kreis der Armut. Es kann demnach nur nach unten gehen.

Gott sei Dank – Frau von der Leyen verweist unter den genannten Umständen darauf, dass die Kinder laut „Berechnung“ noch weniger Regelsatz zur Verfügung stehen haben müssten – aber man eine Kürzung aus Gutmenschlichkeit nicht vornehme.

Das ich nicht lache.