Easycash und Co. dürfen keine Ausweiskopie zur Löschung von Daten verlangen

Wer seine Zahlungs- Konto- und weiteren persönlichen Daten bei Easycash, Telecash, Intercard & Co. löschen lassen oder zumindest einsehen will, kann beruhigt zu dieser Vorlage greifen. Einige Leser berichteten, dass Easycash auf eine Ausweiskopie bestehe: Dies ist nicht notwendig.

Ich zitiere aus Daten-Speicherung.de:

Ein juristisches Standardwerk sagt dazu (Simitis, § 34 BDSG, Randnummer 37):

Weicht bei schriftlichen Auskunftsersuchen die Adresse, an die die Auskunft gesandt werden soll, von den Angaben in der Datei ab, so sollte die verantwortliche Stelle von der anfragenden Person nähere Angaben erbitten. Bleiben Zweifel, so sollte verlangt werden, dass diese ihre Identität durch eine beglaubigte Unterschrift nachweist.

Soll eine Auskunft telefonisch erteilt werden, so ist zu Kontrollzwecken ein Rückruf bei der betroffenen Person nach vorheriger Prüfung der Telefonnummer erforderlich.

Auskunfteien können bei persönlicher Vorsprache nach § 4 Abs. 1 PAuswG grundsätzlich die Vorlage eines Personalausweises oder einer Kopie verlangen. Da zur Identifizierung aber Name, Anschrift und Geburtsdatum ausreichen, können Betroffene alle anderen Daten auf der Kopie schwärzen (LDI Nordrhein-Westfalen, Datenschutzbericht 2003, 78 f.).

Heißt im Klartext: Wer Auskunft verlangt, muss nur seinen Namen und seine Anschrift angeben, sofern diese [als Absender] mit den gespeicherten Daten übereinstimmt.

Was tun wenn das Unternehmen trotzdem keine Auskunft erteilt?

Man kann den Weg der Beschwerde gehen – hier sucht man am besten erst einmal die Datenschutzaufsicht am Unternehmenssitz auf. Bringt das nichts oder will man direkt die harte Tour fahren, kann auch Klage am zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.

5 Gedanken zu „Easycash und Co. dürfen keine Ausweiskopie zur Löschung von Daten verlangen

  1. Oh, Klasse! Dann freue ich mich schon auf die ersten Kommentare, die die laxe Auskunftspraxis ohne Sicherheitskontrolle anprangert. Leute, wacht mal endlich auf! Es gibt zwischen Bequemlichkeit („Ich zahle mit Unterschrift“) und Sicherheit („Ich muss meine PIN eingeben, mich gegebenenfalls ausweisen“) keinen richtigen Kompromiss.
    Theoretisch muss die Kassiererin beim Lastschriftverfahren die Unterschrift auf der Karte mit der Unterschrift im PA vergleichen – macht halt keiner, damit die check-out-Zeit im Handel nicht steigt…

    1. Vor dem Verfassen von Texten sollte man seinen Kopf nutzen 😉 Selbst wenn ich versuche, an die gespeicherten Daten einer 3. Person heranzukommen- die Auskunft wird folgerichtig an die Adresse versandt, die beim Unternehmen gespeichert wurde. Deswegen steht im Text auch glasklar, dass die Adresse, von der das Auskunftsersuchen kommt, mit der gespeicherten übereinstimmen muss.

  2. wie lange darf ein auskunftei die daten nach erledigung, also zahlung und titelaushändigung speichern und weitergeben ?

  3. Ok, ich hab den ersten Teil jetzt mal anhand von easycash TeleCash und InterCard durchexerziert:
    – Alle drei verlangen Ausweiskopien
    – TeleCash und InterCard verlangen eine Bestätigung durch die Bank, dasz ich Inhaber der EC-Karte bin, easycash will eine kopie eines teilgeschwärzten kontoauszugs oder der karte

    Hat das schon mal jemand hier weitervefolgt?
    Hat jemand hier noch ein paar Links?

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