07.08.11, 06:33:00 Uhr,
  • Seit #DAB ist in Düsseldorf anal. Kabelempfang gestört. Unitymedia rät bei Hausvert. auf Digi umzust. Ein Schelm.. http://t.co/DhVdUCB #
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04.08.11, 09:20:37 Uhr, Schlagwörter: ,

Wer auf seinem Android oder iPhone die offizielle Facebook App sein eigen nennt, kann bei Facebook, sofern die Synchronisation (zumindest teilweise) eingeschaltet ist, seine Telefonnummern wiederfinden. Nicht öffentlich zwar, dennoch auf den Facebook-Servern gespeichert.

Die Facebook App, dessen letztes Update zumindest auf Android für Ärger sorgte, da sie Zugriff auf die SMS Funktionen des Handys forderte, synchronisiert wie die iPhone App (vorhandene) Kontakte mit der Facebook-Freundesliste, fügt die Facebook-Details (wie praktischer Weise auch Bilder) in das Telefonbuch hinzu. Neu war mir bisher, dass das Telefonbuch ebenfalls bei Facebook gespeichert wird.

Nachdem Ihr auf “Konto > Freunde Bearbeiten”  geklickt habt, stellt sich links ein neues Menü ein:

Das Facebook-Telefonbuch zeigt Kontakte an, die du von deinem Telefon importiert hast, sowie deine Facebook-Freunde. Wenn du deine Handykontakte von Facebook entfernen möchtest, musst du die Funktion auf deinem Handy deaktivieren und diese Seite besuchen.

Dort auf “Kontakte” geklickt, eröffnet sich das eigene Telefonbuch – zumindest in Teilen. Wer diese Speicherung abschalten möchte, muss zuerst die Synchronisationsfunktion an seinem Handy (entweder in der App, oder unter Android bei “Konten und Synchronisation”) abschalten. Im Anschluss soll man diese Seite besuchen – dort kann dann die Löschung der Synchronisations-Daten angefordert werden. Bei mir dauerte dies knapp 10 Minuten.

Auch wenn das Entfernen der Daten möglich ist, halte ich es für ein Unding, dass ungefragt Telefonbuchdaten des Handys bei Facebook gespeichert werden und man dies auch ggf. nur zufällig mitbekommt.

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31.07.11, 06:33:00 Uhr,
  • Verdammt und #spork noch mal! Nur ums mal auszuprobieren. #
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28.07.11, 23:00:45 Uhr, Schlagwörter:

Die USA verhingen 1962, im kalten Krieg, ein Handelsembargo gegen Kuba: Der Handel mit kubanischen Waren ist in den USA damit verboten. Bis dato wurde an der Sanktion nicht gerüttelt. PayPal, hierzulande nicht etwa ein amerikanisches Unternehmen, sondern eine luxemburgische Bank, versucht nun, mit seiner Übermacht und mittels seiner fragwürdigen AGBs, das Embargo nach Europa zu bringen: Händler, die legal Waren wie Rum aus Kuba in der EU / Deutschland anbieten, wurden die Paypal Konten gesperrt. Telefonisch bot man den Händlern dann an, die Konten sofort wieder freizugeben, wenn man den Handel mit den kubanischen Waren einstelle.

In Europa herrscht kein Embargo gegen Kuba. Paypal versucht, amerikanisches Recht als luxemburgische Bank in Deutschland und der EU durchzusetzen und setzt dabei auf die bekannte Taktik, einfach die Gelder der Händler einzufrieren – schließlich nehmen sie sich i nden AGB das Recht, dies bis zu 180 Tage zu tun. Für einen Händler existenzbedrohend. Nach europäischem Bankenrecht ein Klagegrund, denn es existiert die

EU-Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November
1996 zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen

Ganz persönlich: Es widert mich an, wie Paypal sich mittlerweile benimmt. Wikileaks Kontosperre, willkürliche Sperrung von Guthaben (Routine-Überprüfungen, Geldwäscheverdacht u.v.m.), mindestens verdächtig des rechtswidrigen Auftretens im deutschen Raum – und zuletzt der Versuch mit Druck (um nicht Erpressung zu sagen, was rechtlich schwierig wäre) US-Recht in Deutschland zur Geltung zu bringen. Pfui!

Paypal fiel ohnehin schon oft für seine nicht nachvollziehbaren Sperren von Händlerkonten (und auch, wenn der Sohn in Misskredit steht +>Wikipedia). Die AGB von Paypal, auf die in Fällen von Sperrungen verwiesen wird, weisen die entsprechenden Sperrgründe teils nicht auf oder sind in Deutschland nicht zulässig. Einige dieser Fälle sind bei Wikipedia verlinkt. In den AGB heißt es wörtlich:

„Nach eigenem Ermessen behalten wir uns vor, Konten jederzeit zu schließen und Einzahlungsquellen und Zahlungen zu begrenzen, den Zugriff auf ein Konto und einige oder alle Kontofunktionen zu begrenzen.“

 

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26.07.11, 11:24:49 Uhr, Schlagwörter: ,,

Via Heise-Forum, User Advocadus Diaboli, fand ich diesen treffenden Beitrag:

We are vulnerable by choice

In the safest, most boring country, the worst lone gunman shooting
happens. The worst in the world, in history. But it will not make our
country worse. The safe, boring democracy will supply him with a
defense lawyer as is his right. He will not get more than 21 years in
prison as is the maximum extent of the law. Our democracy does not
allow for enough punishment to satisfy my need for revenge, as is its
intention. We will not become worse, we will be better. We lived in a
land where this is possible, even easy. And we will keep living in a
land where this is possible, even easy. We are open, we are free and
we are together. We are vulnerable by choice. And we will keep on
like that, that’s how we want to live. We will not be worse because
of the worst. We must be good because of the best.

Gefunden bei:
> http://tautoko.info/2011/07/25/we-are-vulnerable-by-choice/

Der Originaltext kommt wohl von hier:
> http://www.barrettgarese.com/post/7988354187/in-the-safest-most-boring-country-the-worst-lone

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11.07.11, 09:21:50 Uhr, Schlagwörter: ,,,,

Nachdem im Oktober teils brisante Informationen auftauchten, welche Fülle an Daten bei Zahlungsvorgängen mit der Karte an Supermarktkassen etc. gespeichert werden, haben die Datenschutzbehörden nachgebessert – leider nur dürftig. Daten dürfen nur noch “einige wenige” Tage statt wie bisher 1 Jahr gespeichert werden. Jetzt die Ausnahme von der Regel: Ausschließlich zur Missbrauchsbekämpfung gilt diese Frist nicht. Was aber ist Missbrauchsbekämpfung? Muss dazu ein konkreter Verdacht gegen eine Person vorliegen oder reicht es schon, Kunde eines Marktes zu sein, in dem häufig Missbrauchsfälle vorkommen? Schwammig und nichtssagend steht diese Aussage im Raum, die Zahlungsdienstleister, hier Intercard, reagieren entsprechend gelassen: Man käme mit den neuen Regeln “gut zurecht”.

Ich frage mich, ob man für diese “Neuregelung” wohl nicht auch weniger Zeit hätte aufwenden können. Für die Kunden ändert sich jedenfalls erts Mal nichts – ob Daten im großen Stil gespeichert werden, man unter Missbrauchsverdacht steht oder nicht, erfährt man wie bisher nur nach vorheriger, schriftlicher Auskunft beim Zahlungsdienstleister.

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