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Stefan Jacobi schreibt über sein Leben, die Piratenpartei und Kurioses aus dem Web

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form kassiert. Die Richter argumentierten, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde nicht gewahrt, es mangele an Sicherheit der Daten und das Gesetz sei intransparent. Eine Speicherung der Daten nach EU-Richtlinie schloss das Gericht zwar nicht aus, jedoch die derzeit ausgeführte Form. Ein Eingriff in dieser schwere müsse an strengste Bedingungen geknüpft werden, das aktuelle Gesetz genüge dem nicht.

Mehr Infos und O-Töne dazu bei Heise.

Ich kann an dieser Stelle nur den vielen Klägern und Demonstranten, Aktivisten und Verfechtern der Bürgerrechte danken, die über die Jahre für dieses Urteil gekämpft haben!

  • Was ist nun zu tun?

Sinnvoll für alle Verbraucher wäre es, ein Schreiben an ihren Provider zu schicken und zu fragen was in welcher Form gespeichert wurde – und natürlich auf sofortige Löschung und Aussetzen der Speicherung drängen. Bereits vor dem Urteil gab es einige Provider, die der Speicherung gänzlich widersprachen.

[Update] Zudem arbeitet der AK-Vorrat schon daran gegen die EU-Richtlinie aufs Feld zu ziehen – Unterstützung benötigt! [/Update]

Des Weiteren – Achtung [Ironie] – käme es in Betracht, unter den Nerds T-Shirts wie dieses zu verteilen:


Wahrscheinlich nicht zuletzt wegen der erheblichen Proteste in den letzten Tagen gab die rheinland-pfälzische Staatskanzlei jüngst bekannt, der Entwurf solle “so nicht umgesetzt werden”.

Um in die Details zu gehen: Zunächst einmal soll der Begriff des “Anbieters” wieder vom Tisch, man wolle das altbekannte, abgestufte Haftungsregime nutzen (und damit nicht jeden Benutzer des Internets, ausgenommen die Anwender, auf die Stufe eines “Anbieters2 haftbar erheben). Auch distanziert man sich vom Zugangserschwerungsgesetz – schließlich habe man nicht vorgesehen, mit geheimen Listen an geheimen Tischen zu arbeiten. Heise Online weiter dazu:

Geblieben ist nach Informationen von heise online die Auflage für Social Networks, nachzuweisen, dass “die Einbeziehung oder der Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert wird, die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen.


Bedeutet nichts anderes als:VZ & Co. müssen nachweisen dass sie den Jugendschutz umzusetzen – ansonsten haftbar sind. Eigentlich versteht sich von selbst, dass man als Betreiber einer Community ein Auge darauf hat, was die User so treiben – oder eben Helfer einsetzt, die darauf achten. Kein Mensch will Gewalt oder Porno in einem Forum oder einer Webradiocommunity sehen, die sich (auch) an Jugendliche richtet.

Die restliche Reaktion der Staatskanzlei scheint sagen zu wollen: “War ja nicht so gemeint”. Zu diesem Schluss kommt auch der AK-Zensur, der den Entwurf – modifiziert oder nicht – nun gänzlich vom Tisch haben will. Kein Wunder, spricht doch die Stellungnahme der Kommission für Jugendmedienschutz  (KJM) deutliche Worte:

Die KJM vertritt die Auffassung, dass administtrative Ansprechpartner (Admin-C), Suchmaschinenbetreiber, Internetplattformbetreiber (bspw. von Social Communuties), Linksetzer oder Anbieter von fremden Inhalten nicht in einem rechtsfreien Raum existieren, sondern den Jugendschutz bei den von ihnen verantworteten Angeboten durchsetzen müssen. Der JMStV gilt daher auch für diese Anbieter. Der weite Anbieterbegriff wurde bisher in der amtl. Begründung zum JMStV festgeschrieben.

Was bedeutet dies? Die KJM möchte gerne gegen jeden Content im Web, gegen Ersteller, Hoster, Provider usw., im Namen der Kinder (sic) vorgehen und zu Sperren verpflichten. Man darf nicht vergessen: Es geht hier nicht um “Vergewaltigung von Kindern und sogar Missbrauch von Babys vor laufender Kamera” [vdL], unter solche von der KJM geforderten Sperren fällt im Zweifel alles, was nicht für Menschen unter 18 geeignet erscheint. Ein Foto-Blog, eine webdesign-Community, Videoportale – die Liste kann lang werden und ausländische Anbieter haben nicht zwingend ein so rigides Jugendschutzsystem wie wir in Deutschland. Im Zweifel also: Ausländische Seite sperren.

Nicht nur der AK-Zensur fordert dass der Entwurf vom Tisch muss und, im Gegenteil zu den bisherigen Bemühungen der Staatskanzlei, die Themen Internet und Jugendschutz, Anbieter von Content und Provider/Hoster, klar getrennt aufgeführt und differenziert behandelt werden müssen.

Der neue Entwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hat es knüppeldick in sich und er ging weitestgehend an den Medien vorbei. War die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Berichterstattung (qualitativ hochwertig oder nicht) bei Zensursula noch vorhanden, so versucht der Gesetzgeber hier mit geballter Inkompetenz und ohne jegliche Weitsicht das Internet in Fernsehen zu verwandeln. Einige Auszüge aus dem geballten Unsinn:

  • Anbieter von Webspace, Internetzugängen und Betreiber von Webseiten werden gleichgesetzt und damit in gleichem Maße für die Inhalte haftbar gemacht. Sie werden im Folgenden als “Anbieter” bezeichnet
  • Provider werden angewiesen, ausländische Inhalte mit jugendgefährdenden Inhalten zu blockieren (Zensursula-Infrastruktur ist also von Nöten)
  • Das Internet (oder vielmehr seine Inhalte) wird, wie von Film & Fernsehen bekannt, in FSK-Kategorien unterteilt: Frei ab 0,6,12,16 und 18 Jahre (nein, kein Scherz!)
  • Anbieter müssen den Jugendschutz gewährleisten. Dafür sind verschiedene Modelle vorgesehen:




      1. Es wird ein von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassenes Altersverifikationsverfahren genutzt.
      2. Inhalte werden nur zu bestimmten Uhrzeiten angeboten. (beispielsweise nur zwischen 22 und 6 Uhr, wenn ab 16 Jahre)
      3. Alle Inhalte werden mit einer entsprechenden Altersfreigabe gekennzeichnet




  • Im Übrigen wären auch Anbieter von z.B. Blogs oder Foren dazu verpflichtet, Kommentare und Beiträge unverzüglich auf ihre Jugendfreigabe zu überprüfen. Es soll eine Prüf- und Löschpflicht für den sogenannten “User generated content” geben.


Das alles liest sich wie ein jahrealter heise-Forum-Faketicker, ist aber, wie im oben verlinkten PDF nachzulesen ist, Realität. Der AK-Zensur hat hierzu bereits eine ganz treffende Stellungnahme herausgebracht und auch in der Piratenpartei regt sich langsam was.

Die PP war wohl in den letzten Wochen und Monaten zu sehr damit beschäftigt, sich selbst zu organisieren und zu verwalten, statt dieses Thema medienwirksam aufzugreifen, so kommt es nun zu sehr spontanen Aktionen: In Düsseldorf findet am 23./24. Februar im Rahmen einer bundesweiten Aktion vor den Staatskanzleien eine Kundgebung oder Protestzug statt. Geneigte Düsseldorfer (und Umgebung) Unterstützer lesen bitte hier nach.

Unser Innenminister würde gerne eine “andere Art der Kontrolle der Nachrichtendienste”, “eine bestimmte Persönlichkeit” in der Pflicht sehen, statt wie bisher, dem Bundestag die Aufgabe zu überlassen. Als Grund gibt er an, dass es vor allem mit ausländischen Geheimdiensten zunehmend zu Problemen kommt. Diese zweifeln angeblich daran, dass Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst (MAD) oder der Verfassungsschutz tatsächlich noch vertraulich mit geheimen Informationen arbeiten können.

Im Klartext: Schäuble möchte eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit durch eine “Pseudo-Kontrolle” mittels einer Person ersetzen. Diese kann man ja auch viel besser Manipulieren und anweisen dirigieren.

Sehr geehrter Herr Schäuble,
ich halte Ihre Forderungen inzwischen nicht mehr nur verfassungsfeindlich und ketzerisch gegen des Grundgesetz, nein, seit heute kommt auch noch ein gewisser Geschmack, wie eine Mischung zwischen G. W. Busch und Hitler, dazu.

Ich bin ja gegen allgemeine Überwachung, aber das mit dem “Freiheit statt Angst” haben Sie an dieser Stelle falsch verstanden.

Ich fordere Ihren Rücktritt – auch wenn ich dies “nur” mit meiner Stimme tun kann. Die ist allerdings schon seit 2 Wochen beim Wahlamt.

Es gibt ein neues Video von den Machern des Videos “Du bist Terrorist” – “Rette Deine Freiheit” nennt es sich, zu sehen gibts das unter http://rettedeinefreiheit.de/ .

Oder hier ;)

[UPDATE]: Gut, die Überschrift hatte BILD-Niveau. Ich gebe mich geschlagen. ;) [/UPDATE]

Erst beschließt die SPD, den geplanten Zensurvorhaben der CDU/CSU zuzustimmen – und macht sich damit noch unwählbarer, als sie es ohnehin schon waren – und kurz drauf veröffentlicht die Schwarze Brigarde eine Pressemeldung mit einem Satz, den man sich auf der Zunge zergehen lassen muss (mir persönlich kam ein dicker Kloß den Hals hoch):

Damit ist eine gefährliche Entwicklung gestoppt worden. Unter Berufung auf eine angebliche Internetzensur durch den Staat wollten die Linksaußen in der SPD durchsetzen, dass das Internet zum rechtsfreien Raum wird. Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen. Allen engagierten Streitern gegen das abscheuliche Verbrechen der Kinderpornografie ist angesichts des Scheiterns der SPD-Linken ein Stein vom Herzen gefallen.

Vielen Dank, liebe CDU / CSU, dass Ihr uns (noch einmal) so deutlich zeigt, worum es wirklich geht. Außerdem bedanken sich die vielen geschändeten Kinder, dass sie in ihrem Leiden endlich Gesellschaft von den armen Künstlern und Kreativen bekommt. Da fühlt man sich schon gar nicht mehr so sehr vergewaltigt und alleine, oder?

CDU/CSU/SPD: ABTRETEN!

In einem Zug sagt die Netz-Community, vertreten durch den AK-Zensur, alle weiteren Gespräche mit Abgesandten der Regierung ab. Wir lassen nicht alles mit uns machen, und ver****en können wir uns selber!

Auf Euer handeln gibt es nur eine Antwort: Wählt Piraten! Organisiert eine DEMO am Samstag, 20.06. ab 12:00 Uhr!