Pandur2000.com

Stefan Jacobi schreibt über sein Leben, die Piratenpartei und Kurioses aus dem Web

Piratenpartei

Sorry, wegen dieser Überschrift, aber ich kann es einfach nicht kürzer beschreiben – nein, ich WILL es nicht kürzer beschreiben.

Der Fall “Wikileads” – damit ging es los:

Zitat von Heise.de:

Für viel Wirbel hat die Veröffentlichung unter anderem der dänischen Sperrliste zum Blockieren von angeblichen kinderpornographischen Inhalten auf der Website von Wikileaks gesorgt. Inzwischen fand auch beim Besitzer der .de-Domain von Wikileaks, das sich als Sammelstelle für meist geheime Dokumente versteht, eine Hausdurchsuchung wegen dieser Inhalte statt.

Nun wurde eine weitere Hausdurchsuchung bekannt: Ein Blogger wurde Mitte Februar auf Anordnung des AG Pforzheim polzeilich bedrängt durchsucht, weil er einen Link auf einen Blog gesetzt hat, das wiederum auf Wikileads verlinkte, die wiederum die oben genannten Sperrlisten veröffentlichten.

Das Landgericht Karlsruhe musste über diese Entscheidung erneut entscheiden – und befand diese für RICHTIG. Die Hammer-Begründung (Sorry wegen diesem BILD-Style, aber mir platzt gleich was):

“Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind”

Wie bitte?

Wie viele Links über Links dürfen es denn sein, damit ich verantwortlich bin? Muss ich jetzt quasi erst einmal mindestens alle Links einer Seite, auf die ich verlinke, nach verfolgen, und auf allen weiteren gefundenen Sites ebenfalls noch einmal nachforschen? Haben die den Knall nicht gehört?

Man bekommt fast den Eindruck, mit Hilfe dieser Sperrlisten, der Gerichte und mancher Richter will man eine ganz neue Art des Mundtot-machen erfunden haben – und setzt diese nun schon konsequent um. Nicht, dass ich mich arg an das Urteil des LG Hamburg aus 1999 erinnert fühle, dass dafür verantwortlich zeichnet, dass man heute noch auf etlichen Seiten sogenannte “Distanzierungen” von “Fremdlinks” findet. Es ist wirklich eine Schande, was in unseren Gerichten gerade passiert. Hausdurchsuchung – wegen so einem Link.

Ach, was das LG Karlsruhe noch von sich gab:

Zitat von Heise.de:

Zudem sei nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe durch das Setzen des Links ein Anfangsverdacht bezüglich des Besitzes von kinderpornografischen Darstellungen gegeben, der eine Beschlagnahmung der Computeranlage des Beschuldigten rechtfertige. Ein solcher Besitzerwerb sei bereits “mit dem automatischen Download in den Arbeitsspeicher, dem so genannten Cache, gegeben”

Ja, beschlagnahmt meinen Cache, da könnten böse Sachen drin sein. Eine Seite mit Link auf eine weitere mit Links (?) auf verbotene Inhalte, die ich mir niemals anschauen würde. Wenn es danach geht, freue ich mich auf die Beschlagnahmung sämtlicher Google- und anderer SuMa-Server in Deutschland und Durchsuchungen bei allen Beschäftigten dieser kriminellen Firmen, die Links auf Seiten setzen von denen [...].  Und Redaktionen, Zeitungen, Webportale, unzählige Foren, Blogs.

Ich glaube ich starte eine Selbstanzeigewelle, denn wir alle machen uns strafbar – irgendwie bestimmt, wenn man dem LG Karlsruhe und AG Pforzheim folgt.

So, genug gekotzt, muss erst wieder was Essen.

PS: Fast hätte ich das Keyword “Satire” eingefügt, bis mit wieder einfiel, dass das ja ernst gemeint ist.

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Ist es nicht fein? Was ein feines Geschenk zu Weihnachten, manch einer hätte sich kaum etwas Besseres wünschen können!

Schäuble

In seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag hat der Bundesrat das nur unerheblich geänderte “BKA Gesetz” endgültig durchgewunken. Nun ist es, so lange das Bundesverfassungsgericht nichts anderweitiges sagt, erst einmal offiziell: Auch Ärzte, Journalisten, Anwälte dürfen “online” überwacht werden. Die wichtigsten Einzelheiten zur Novelle:

Gefahrenabwehr: Bislang sollte das BKA v. a. die Zusammenarbeit der Länderbehörden koordinieren. Das soll sich ändern: In der Präambel des Entwurfs  heißt es: „Das Bundeskriminalamt erhält in bestimmten Fallgruppen die Aufgabe  der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus.“ Es soll also nicht nur  wie andere Polizeien ermitteln, sondern Taten verhüten, die noch nicht begangen  wurden. Schwerpunktmäßig soll alles abgewehrt werden, was länderübergreifend  ist oder für das sich sonst niemand zuständig fühlt.

Nationaler Terrorismus: Hauptwaffe zur Bekämpfung des nationalen  Terrorismus ist der hinlänglich bekannte § 129a: „Es [das BKA] kann im Rahmen  dieser Aufgabe auch Straftaten verhüten, die in § 129a Abs. 1 und 2 des  Strafgesetzbuches bezeichnet und dazu bestimmt sind, die Bevölkerung auf  erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation  rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen (…).“  Bisher konnte das BKA bereits in Ermittlungen nach §§ 129 ff einbezogen werden,  nun kann es aber von sich aus ermitteln, sobald die Verdächtigten in zwei  verschiedenen Bundesländern wohnhaft sind.

V-Leute: In den Polizeigesetzen der Bundesländer ist es nicht vorgesehen,  dass Polizeien V-Leute anwerben dürfen, dies ist ausschließlich den Geheimdiensten  vorbehalten. Nun heißt es in § 20g des Entwurfs: Das BKA dürfe als besondere  Mittel der Datenerhebung Personen einsetzen, „die nicht dem Bundeskriminalamt  angehören und deren Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt Dritten  nicht bekannt ist (Vertrauensperson)“.

Rasterfahndung: Das BKA soll die vielfach kritisierte Praxis der Rasterfahndung  in einer noch erweiterten Form einsetzen dürfen: Es darf auf Daten  zurückgreifen, die die Privatwirtschaft („nicht-öffentliche Stellen“) gesammelt hat.  Lediglich Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer  Abschirmdienst (MAD) dürfen ihre Datensätze für sich behalten.

Privater Kernbereich: Bisher müssen beispielsweise Tonbänder sofort  abgeschaltet werden, wenn die Beamten Zweifel haben, dass sie beim Abhören diesen  Bereich verletzten, also Zeugen privater Gespräche werden. In der Praxis  bedeutet das, dass sie ständig neben dem Aufnahmegerät sitzen müssten. Die Wohnraum-  bzw. Telekommunikationsüberwachung soll nun automatisch laufen dürfen. Problem:  Es werden auch Inhalte aufgezeichnet, die mit der Verdächtigung nichts zu tun  haben. Ausweg des Innenministeriums: Hinterher soll ein Richter entscheiden, ob die  Bänder auch verwertet werden dürfen. Es wird also zunächst alles mitgeschnitten.  Außerdem soll auch die Überwachung von Räumen gestattet sein, in denen die Verdächtigen  regelmäßig verkehrt, also Räume unbeteiligter Dritter (§ 20h).

Zeugnisverweigerungsrechte: Mit den Änderungen des BKA-Gesetzes  werden die Zeugnisverweigerungsrechte von Anwält_innen (solange sie nicht  Strafverteidiger_innen sind), Ärzt_innen, Psychotherapeut_innen, Journalist_innen  etc. erheblich eingeschränkt. Das BKA-Gesetz erlaubt es nämlich, die in dem Gesetz  geregelten Maßnahmen, wie Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, Onlinedurchsuchung  auch gegen die o. g. Geheimnisträger_innen anzuwenden, solange die Verhältnismäßigkeit  gewahrt ist. Damit droht der Schutz bestimmter Berufsgeheimnisträger_  innen und der Kommunikation zwischen ihnen und ihren Mandant_innen,  Klient_innen, Patient_innen, Informant_innen etc. ins Leere zu laufen.

(Quelle: http://euro-police.noblogs.org/post/2008/11/12/bka-gesetz-neuerungen-im-detail )

Schäuble - bekommt Weihnachtsgeschenk

Schäuble - bekommt Weihnachtsgeschenk

Soweit die _alte_ Fassung des Gesetzes. Nach dem Vermittlungsausschuss kamen folgende faule Kompromisse zum Tragen, die am heutigen Tag den Bundesrat passiert haben:

GEFAHRENABWEHR: Zur Terror-Abwehr soll das BKA erstmals zur Abwehr von Gefahr durch den internationalen Terorismus vorbeugende Aufgaben übernehmen dürfen, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde eine Übernahme wünscht.

PRIVATER KERNBEREICH: Eine Überwachung muss unterbrochen werden, wenn der Kernbereich des Privatlebens betroffen ist. Aufzeichnungen, die diesen Bereich betreffen, sind unverzüglich zu löschen, Erkenntnisse dürfen nicht verwertet werden. Bestehen Zweifel, ob Daten diesem Bereich zuzurechnen sind, sind diese zu löschen oder dem anordnenden Gericht zur Entscheidung vorzulegen. Das Erfassen und Löschen von Daten muss dokumentiert werden. Welche Daten zum unmittelbaren Kernbereich gehören und deshalb nicht ausgewertet werden dürfen, entscheidet ein Richter. Zwei BKA-Beamte und der BKA-Datenschutzbeauftragte müssen sicherstellen, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht verletzt wird.

AKUSTISCHE UND OPTISCHE ÜBERWACHUNG: Zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates, für Leib, Leben und Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert darf das BKA verdeckt Personen abhören und auch Bildaufnahmen machen. Dabei dürfen BKA-Ermittler auch in Kauf nehmen, dass Unschuldige ausgespäht werden.

EILKOMPETENZ: Diese Maßnahmen dürfen nur auf Antrag des BKA-Präsidenten, seinem Vertreter oder einem Gericht angeordnet werden. Ist Gefahr im Verzug, darf sofort gehandelt werden. Die gerichtliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

RASTERFAHNDUNG: Das BKA kann von öffentlichen oder nichtöffentlichen Stellen die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Dateien verlangen. Voraussetzung ist wiederum die Abwehr schwerwiegender Gefahren.

ONLINE-DURCHSUCHUNG: Das BKA darf ohne Wissen des Betroffenen in informationstechnische Systeme greifen und aus ihnen Daten erheben. Die Durchsuchung muss durch einen Richter angeordnet werden. Dies gilt auch in Eilfällen. Die Online-Durchsuchung ist bis 2020 befristet.

TELEKOMMUNIKATION: Das BKA darf ohne Wissen des Betroffenen dessen Telekommunikation überwachen. Es darf Daten über Verbindungen erheben und bei Mobilfunk den Standort des Gerätes ermitteln.

WOHNUNGSDURCHSUCHUNG: Unter bestimmten Voraussetzungen darf das BKA ohne Einwilligung des Inhabers dessen Wohnung durchsuchen.

GEHEIMNISTRÄGER: Das Zeugnisverweigerungsrecht wird eingeschränkt. So werden Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte mit Ausnahme von Strafverteidigern vom Zeugnisverweigerungsrecht weitgehend ausgenommen. Dagegen behalten Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger das volle Zeugnisverweigerungsrecht.

V-LEUTE: Das BKA darf künftig auch V-Leute für seine Ermittlungen einsetzen. Solche Methoden wurden bisher vor allem von den Geheimdiensten genutzt.

Quelle: ARD

Vielleicht hat der ein oder andere noch Korrekturvorschläge, dann bitte in den Kommentaren posten.


Ein schwarzer Tag für Deutschland. Ein schwarzer Tag für die Grundrechte.

Zu unser alles Glück haben bereits Oppositionsanhänger angekündigt, gegen das Gesetz Beschwerde beim Verfassungsgericht einzureichen. Auch die Telepolis-Autorin Bettina “Twister” Winsemann schlägt diesen Weg ein. Bleibt zu hoffen, dass auch diesmal das Verfassungsgericht unsere Rechte schützen wird.

Im Übrigen frage ich mich, wieso immer öfter das BVG einschreiten muss – haben unsere Politiker nicht nur jedes Auge für Menschen- und Bürgerrechte, sondern auch das Fachwissen um unsere Rechte verloren?


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Aus dem jüngsten Bericht von heise.de zum Thema BKA-Gesetz:

Auch Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach fragt sich [...] [:] “Es dürfe nicht angehen, dass dem BKA im Vermittlungsverfahren “jetzt noch die zentralen Befugnisse aus der Hand geschlagen werden“. Die Sozialdemokraten seien im Bereich innere Sicherheit offensichtlich kein guter Koalitionspartner. [...] Am Sonntag hatte ein SPD-Landesparteitag in Sachsen auf Anraten der Jusos die sozialdemokratischen Vertreter in der Dresdner schwarz-roten Landesregierung aufgefordert, in der Länderkammer Ende November nicht für das BKA-Gesetz zu stimmen. “Mit diesem linken Gerülpse aus Sachsen lässt sich doch nichts anfangen“, wetterte Uhl nun laut einem Bericht der taz. Die Forderungen aus Dresden hätten “Stammtischniveau” und würden das Lesen nicht lohnen. Die “Aufbauarbeit vieler Jahre” werde damit einfach eingerissen. [...] Er sei nicht bereit, über Verhandlungsoptionen zu sprechen, erklärte der CDU-Innenpolitiker Clemens Binninger. [...]

Aha. Also: Demokratie ist das, was sich jetzt zum Thema im Bundesrat / Bundestag abspielt. Der Bundestag verabschiedet ein Gesetz, der Bundesrat muss dem zustimmen. In Ländern, in denen eine Koalition regiert, bestimmt der Koalitionsvertrag, was passiert, wenn Uneinigkeit herrscht. Meistens kommt eine Enthaltung dabei heraus. Wir sprechen hier mittlerweile aber auch schon von Nein-Stimmen, nicht bloßen Enthaltungen, die dazu führen können (und werden), dass das gesetz den Bundesrat nicht passieren kann.

Das ist Demokratie pur.

Die Befürworter, wie oben stehend Fett hervorgehoben, nennen das anders:

  • “Aus der Hand schlagen”
  • Die Gegner der Novelle sind keine guten Koalitionspartner (Aha, weil sie Demokraten sind?)
  • linkes Gerülpse
  • Stammtischniveau
  • [Die Demokratischen Vorgänge, die Forderungen] würden das Lesen nicht lohnen
  • Aufbauarbeit wird eingerissen

Zudem bekundet man, dass keine Bereitschaft zu verhandeln vorhanden sei. Wie demokratisch.

Erstens frage ich mich, wer da wohl unqualifiziertes Stammtisch-Gerülpse von sich gibt, zweitens stelle ich zu eben diesem fest:

Wenn das nicht Demokratie- und

Verfassungsfeindlich ist, was denn dann?

Na jedenfalls eine Unverschämtheit gegenüber den Grundfesten unseres Staates, den Grundrechten eines Jeden. Wieso bleiben solche Aussagen ungesühnt?

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… abschalten? Was der inzwischen fast täglich für einen Unfug von sich gibt, erinnert mich an Zeiten um die 30er 80er@DDR. ganz im Ernst, geht überhaupt nicht!

Schaut Euch mal diese Liste an, was der so alles losgelassen hat:

Das geht über keine KUHHAUT mehr! Argh…

Lieber Herr Schäuble,

wenn Sie keine Freunde und/oder Familie haben, bei denen Sie während eines geselligen Abends mit viel Wein und Schmaus so viel Unfug loswerden können, kann der deutsche Bürger da nichts zu. Bitte unterlassen Sie es doch, uns damit zu quälen..

Das musste mal raus..

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