Fahrradstraße – was ist das eigentlich?
- Straßen, die durch Z 244 als Fahrradstraße gekennzeichnet sind, dürfen nur von Radfahrern befahren werden.
- Auf Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften.
- Andere Fahrzeugführer als Radfahrer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch ein Zusatzschild zugelassen ist. Sie haben sich dann dem Radverkehr unterzuordnen.
- Alle Fahrzeuge dürfen dort nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren (ca. 25 km/h).
- Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, was im allgemeinen Straßennetz nur erlaubt ist, wenn sie den sonstigen Verkehr nicht behindern.
Quelle: http://www.adfc.de/484_1
Nun mag man sagen – sinnvolle Einrichtung, hier und da. Aber der hier ist doch toll:
Hmm. Na gut, laut Straßenverkehrsordnung macht das Sinn – unsinnig mutet es trotzdem an, auch in Betracht der Position:


