Pandur2000.com

Stefan Jacobi schreibt über sein Leben, die Piratenpartei und Kurioses aus dem Web

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Wahlkampfspende NRW 2010
Piratenpartei Landesverband NRW, Konto 4016 2696 00, BLZ 4306 0967, GLS Bank
Verwendungszweck "NRW PG LTW 2010"

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form kassiert. Die Richter argumentierten, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde nicht gewahrt, es mangele an Sicherheit der Daten und das Gesetz sei intransparent. Eine Speicherung der Daten nach EU-Richtlinie schloss das Gericht zwar nicht aus, jedoch die derzeit ausgeführte Form. Ein Eingriff in dieser schwere müsse an strengste Bedingungen geknüpft werden, das aktuelle Gesetz genüge dem nicht.

Mehr Infos und O-Töne dazu bei Heise.

Ich kann an dieser Stelle nur den vielen Klägern und Demonstranten, Aktivisten und Verfechtern der Bürgerrechte danken, die über die Jahre für dieses Urteil gekämpft haben!

  • Was ist nun zu tun?

Sinnvoll für alle Verbraucher wäre es, ein Schreiben an ihren Provider zu schicken und zu fragen was in welcher Form gespeichert wurde – und natürlich auf sofortige Löschung und Aussetzen der Speicherung drängen. Bereits vor dem Urteil gab es einige Provider, die der Speicherung gänzlich widersprachen.

[Update] Zudem arbeitet der AK-Vorrat schon daran gegen die EU-Richtlinie aufs Feld zu ziehen – Unterstützung benötigt! [/Update]

Des Weiteren – Achtung [Ironie] – käme es in Betracht, unter den Nerds T-Shirts wie dieses zu verteilen:


Update zu: Playstation Network down = Playstation3 Tot (8001050F)

Die Seite http://www.gamestooge.com hat einen Erklärungsversuch, basierend auf einem Artikel von Sony Insider, gepostet. Demnach läge das Problem in folgendem Szenario:

Die interne Uhr der PS3 kennt einen 29.02.2010. Das System hat intern immer die gleiche, korrekte Uhrzeit, während alle Änderungen, die man selbst im Frontend vornimmt, so auch die verschiedenen Zeitzonen, lediglich aufgerechnet oder abgezogen werden. Beispiel: Interne Uhr zeigt 13 Uhr nach GMT+-0. Wir haben hier GMT+1, im Frontend ist also interne Uhr + 1 Stunde eingestellt. Möchte ich das Datum verstellen, um ein Jahr, so wir dies auch lediglich im Frontend vorgenommen – die interne Uhr tickt weiter wie bisher (alleine schon damit man das Rechtemanagement nicht so einfach aushebeln kann – Beispiel: Film für 1 Tag mieten, Uhr zurückstellen, noch mal ansehen). Der Frontend-Kalender kennt aber keinen 29.2.2010 – und das war’s dann auch. Der Kalender kommt mit den Daten der “inneren Uhr” nicht mehr klar, das System crashed. Wieso hierdurch auch die Anmeldung an das PSN unterbunden wird ist bis dato unbekannt.

Zusammengefasst und ohne polemisch zu werden kann man wohl sagen:

DRM killed the PS3.

Das wird ja langsam zum #piraten – Thema.

Stellen wir uns mal vor, die innere Uhr ließe sich nicht Firmwarebedingt anpassen. Sie wäre auf einem extra Zeitgeber-Chip (oder so was ;) ). System fratze. Rückrufaktion. Teuer und sehr sehr sehr ärgerlich.

Ich hab ja noch Hoffnung.

Update 00:17 GMT+1: Noch ca. 40 Minuten bis nach GMT der 2. März anbricht. Dann könnte das Problem sich von selbst erledigt haben. Sony gibt indes folgendes an:

Mögliche Fehler:

  • Das Datum des Systems stellt sich auf den 1. Januar 2000 zurück.
  • Wenn ein Nutzer versucht sich im PLAYSTATION Network anzumelden bekommt er die folgende Fehlermeldung: „Ein Fehler ist aufgetreten. Sie wurden vom PLAYSTATION Network abgemeldet (8001050F).“
  • Wenn ein Nutzer versucht, ein Spiel zu starten, bekommt er die folgende Fehlermeldung: „ Installation der Trophäen ist fehlgeschlagen. Bitte verlassen Sie Ihr Spiel.“
  • Wenn ein Nutzer versucht, das Datum oder die Uhrzeit einzustellen bekommt er die folgende Fehlermeldung: „Aktuelles Datum und aktuelle Zeit konnten nicht abgerufen werden.“
  • Einige Nutzer sind nicht in der Lage, bestimmte geliehene Filme aus dem PlayStation Store abzuspielen.

Es wird angeraten die Konsole bis auf Weiteres nicht zu verwenden.


Update 00:39 GMT+1: PS3 funktioniert wieder! Kein Firmware-Update, merkwürdig!

Generell ja keine schlechte Sache. Ich erhielt per PP-NRW-Liste eine Mail samt Bitte, mitzumachen.

Okay, dachte ich mir, schauen wir uns mal die Webseite der Demo an.. Da schlug mir dann Sozialismus @ it’s best entgegen:

“Wir fordern:
> – Entlassungsverbot
> – Unbefristete Übernahme aller LeiharbeiterInnen und Befristeten zu
> gleichen Tariflöhnen
> – Hartz IV abschaffen – übergangsweise 500€ Eckregelsatz
> – Rente ab 60 statt „Rente mit 67“
> – Eine Schule für Alle – mit kleineren Klassen und mehr Lehrern
> – Studiengebühren abschaffen – Bachelor/Master System reformieren
> – Ausbildungsplätze für alle – Übernahme aller Auszubildenden im
> erlernten Beruf
> – 30 Stunden Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich
> – Gesetzlicher Mindestlohn von 10 €
> – Abzug aller deutschen Truppen aus dem Ausland”

Aha, so so.. Aber wenn man sonst nix zu tun hat.. Wieso schaffen wir nicht auch noch ein Insolvenzverbot? Das würde die Arbeitnehmer schützen, deren Firmen pleite gehen, weil sie schon am Limit agieren. He und die Rentenkasse? Kein Problem, Druckereien anwerfen, Geld drucken! Euro abwerten! Los jetzt!

Mehr von diesem – beim besten Willen – geistigen Dünnschiss:

http://krisendemonrw.wordpress.com/about/

Viel Spaß dann beim ernst genommen werden! Ehrlich, man kann sich selbst nicht unglaubwürdiger machen als mit solchen Forderungen. Wer wirklich etwas bewegen will sollte realistisch bleiben.

[Update] Ich habe wohl nicht ganz klar gestellt, dass diese Demo nicht von der PP unterstützt oder imitiert wird. Die Mitglieder / Mitleser der Mailingliste waren in der tat – wie ich – belustigt und sagten Unterstützung ob der oben stehenden Gründe ab. Das wurde aus dem Artikel wohl nicht ganz klar – sorry! [/Update]


Nach einer Meldung im Videotext des Bayrischen Fernsehens kursierte die Meldung über Twitter & Co. wie ein Lauffeuer: Gravenreuth, der berüchtigte Abmahn-Anwalt, der voralendigen mit den sogenannten “Tanja Briefen” zweifelhafte Berühmheit erlangte, nahm sich in der vergangenen Nacht mit einer Schusswaffe das Leben. Kurz zuvor kündigte er dies seinen Kontakten per E-Mail mit. Gravenreuth stand vor dem Antritt einer 14-Monatigen Haftstrafe, die er wegen Betrugs erhalten hatte. Sein Selbstmord soll aber vorwiegend private Gründe gehabt haben und nicht mit den Geschehnissen in der IT-Welt und der Verurteilung zusammenhängen.

Bisher finden sich keine weiteren Nachrichten-Webseiten oder Quellen, die die Meldung aus dem Videotext bestätigen – dort ist lediglich von “einem Anwalt” die Rede.

Möge er in Frieden Ruhen: Mit dem Tot endet der Krieg.

Sic.


[Update] Mittlerweile finden sich weitere News-Quellen.[/Update]

Wahrscheinlich nicht zuletzt wegen der erheblichen Proteste in den letzten Tagen gab die rheinland-pfälzische Staatskanzlei jüngst bekannt, der Entwurf solle “so nicht umgesetzt werden”.

Um in die Details zu gehen: Zunächst einmal soll der Begriff des “Anbieters” wieder vom Tisch, man wolle das altbekannte, abgestufte Haftungsregime nutzen (und damit nicht jeden Benutzer des Internets, ausgenommen die Anwender, auf die Stufe eines “Anbieters2 haftbar erheben). Auch distanziert man sich vom Zugangserschwerungsgesetz – schließlich habe man nicht vorgesehen, mit geheimen Listen an geheimen Tischen zu arbeiten. Heise Online weiter dazu:

Geblieben ist nach Informationen von heise online die Auflage für Social Networks, nachzuweisen, dass “die Einbeziehung oder der Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert wird, die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen.


Bedeutet nichts anderes als:VZ & Co. müssen nachweisen dass sie den Jugendschutz umzusetzen – ansonsten haftbar sind. Eigentlich versteht sich von selbst, dass man als Betreiber einer Community ein Auge darauf hat, was die User so treiben – oder eben Helfer einsetzt, die darauf achten. Kein Mensch will Gewalt oder Porno in einem Forum oder einer Webradiocommunity sehen, die sich (auch) an Jugendliche richtet.

Die restliche Reaktion der Staatskanzlei scheint sagen zu wollen: “War ja nicht so gemeint”. Zu diesem Schluss kommt auch der AK-Zensur, der den Entwurf – modifiziert oder nicht – nun gänzlich vom Tisch haben will. Kein Wunder, spricht doch die Stellungnahme der Kommission für Jugendmedienschutz  (KJM) deutliche Worte:

Die KJM vertritt die Auffassung, dass administtrative Ansprechpartner (Admin-C), Suchmaschinenbetreiber, Internetplattformbetreiber (bspw. von Social Communuties), Linksetzer oder Anbieter von fremden Inhalten nicht in einem rechtsfreien Raum existieren, sondern den Jugendschutz bei den von ihnen verantworteten Angeboten durchsetzen müssen. Der JMStV gilt daher auch für diese Anbieter. Der weite Anbieterbegriff wurde bisher in der amtl. Begründung zum JMStV festgeschrieben.

Was bedeutet dies? Die KJM möchte gerne gegen jeden Content im Web, gegen Ersteller, Hoster, Provider usw., im Namen der Kinder (sic) vorgehen und zu Sperren verpflichten. Man darf nicht vergessen: Es geht hier nicht um “Vergewaltigung von Kindern und sogar Missbrauch von Babys vor laufender Kamera” [vdL], unter solche von der KJM geforderten Sperren fällt im Zweifel alles, was nicht für Menschen unter 18 geeignet erscheint. Ein Foto-Blog, eine webdesign-Community, Videoportale – die Liste kann lang werden und ausländische Anbieter haben nicht zwingend ein so rigides Jugendschutzsystem wie wir in Deutschland. Im Zweifel also: Ausländische Seite sperren.

Nicht nur der AK-Zensur fordert dass der Entwurf vom Tisch muss und, im Gegenteil zu den bisherigen Bemühungen der Staatskanzlei, die Themen Internet und Jugendschutz, Anbieter von Content und Provider/Hoster, klar getrennt aufgeführt und differenziert behandelt werden müssen.

Der neue Entwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hat es knüppeldick in sich und er ging weitestgehend an den Medien vorbei. War die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Berichterstattung (qualitativ hochwertig oder nicht) bei Zensursula noch vorhanden, so versucht der Gesetzgeber hier mit geballter Inkompetenz und ohne jegliche Weitsicht das Internet in Fernsehen zu verwandeln. Einige Auszüge aus dem geballten Unsinn:

  • Anbieter von Webspace, Internetzugängen und Betreiber von Webseiten werden gleichgesetzt und damit in gleichem Maße für die Inhalte haftbar gemacht. Sie werden im Folgenden als “Anbieter” bezeichnet
  • Provider werden angewiesen, ausländische Inhalte mit jugendgefährdenden Inhalten zu blockieren (Zensursula-Infrastruktur ist also von Nöten)
  • Das Internet (oder vielmehr seine Inhalte) wird, wie von Film & Fernsehen bekannt, in FSK-Kategorien unterteilt: Frei ab 0,6,12,16 und 18 Jahre (nein, kein Scherz!)
  • Anbieter müssen den Jugendschutz gewährleisten. Dafür sind verschiedene Modelle vorgesehen:




      1. Es wird ein von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassenes Altersverifikationsverfahren genutzt.
      2. Inhalte werden nur zu bestimmten Uhrzeiten angeboten. (beispielsweise nur zwischen 22 und 6 Uhr, wenn ab 16 Jahre)
      3. Alle Inhalte werden mit einer entsprechenden Altersfreigabe gekennzeichnet




  • Im Übrigen wären auch Anbieter von z.B. Blogs oder Foren dazu verpflichtet, Kommentare und Beiträge unverzüglich auf ihre Jugendfreigabe zu überprüfen. Es soll eine Prüf- und Löschpflicht für den sogenannten “User generated content” geben.


Das alles liest sich wie ein jahrealter heise-Forum-Faketicker, ist aber, wie im oben verlinkten PDF nachzulesen ist, Realität. Der AK-Zensur hat hierzu bereits eine ganz treffende Stellungnahme herausgebracht und auch in der Piratenpartei regt sich langsam was.

Die PP war wohl in den letzten Wochen und Monaten zu sehr damit beschäftigt, sich selbst zu organisieren und zu verwalten, statt dieses Thema medienwirksam aufzugreifen, so kommt es nun zu sehr spontanen Aktionen: In Düsseldorf findet am 23./24. Februar im Rahmen einer bundesweiten Aktion vor den Staatskanzleien eine Kundgebung oder Protestzug statt. Geneigte Düsseldorfer (und Umgebung) Unterstützer lesen bitte hier nach.