Sie hat Ihr Vorhaben in die umgesetzt: Die Verfassungsbeschwerde gegen das 2008 beschlossene sog. “BKA-Gesetz” ist eingereicht: 1000 Dank dass Deutschland noch solche Helfer hat, die mitwirken, unsere Rechte zu schützen! Hier der Text im Original:
Quelle:
Telepolis Artikel: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29614/1.html
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Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz
(Alle Inhalte erstellt / Recht bei Bettina Winsemann, 27.01.2009)
Der Text der heute eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
Nachfolgendes Schreiben wurde heute von Professor Fredrik Roggan dem Bundesverfassungsgericht zugestellt.
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An das Bundesverfassungsgericht Postfach 1771 76006 Karlsruhe |
Verfassungsbeschwerde
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der Frau Bettina Winsemann […] - Beschwerdeführerin - |
gegen Vorschriften des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt.
Es wird ausweislich der anliegenden Vollmacht angezeigt, dass die Beschwerdeführerin (Bf.) dem Unterzeichner Vollmacht erteilt und ihn mit der Wahrnehmung ihrer Interessen vor dem Bundesverfassungsgericht beauftragt hat.
Namens und im Auftrag der Beschwerdeführerin wird Verfassungsbeschwerde gegen
§ 20j Abs. 1 S. 1 2. HS,
§ 20k Abs. 1 Nr. 1, Abs. 7,
§ 20l Abs. 1 Nr. 2, Abs. 6 BKAG,
eingefügt durch das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
- BGBl. 2008, Teil I, S. 3083 -
erhoben und beantragt,
Gerügt wird die Verletzung von
| Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG – Recht auf informationelle Selbstbestimmung -, | |
| Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG – Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme – | |
| Art. 10 Abs. 1, auch i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. |





